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BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 173.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erledigung mit dem Ablauf einer Dienstzeit i.R.e. Bescheids zur Verlängerung der Berufung durch den Antrag eines Soldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1966 - 2 A 47/66
- BVerwG, 22.06.1967 - VIII B 124.67
- BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 173.67
- BVerwG, 04.08.1971 - VIII C 173.67
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 15.69
Entlassung als Soldat auf Zeit - Beginn der militärischen Laufbahn als …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 173.67
Dieser Rechtsauffassung steht die Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 35, 150 [BVerwG 16.04.1970 - VIII C 15/69] nicht entgegen: In jenem Falle war einem Soldaten auf Zeit die Festsetzung seiner zunächst nur zur Bewährung auf sechs Monate festgesetzten Dienstzeit auf die volle Verpflichtungsdauer von vier Jahren erst nach dem Ablauf der Bewährungszeit bekanntgegeben worden. - BVerwG, 09.07.1956 - V C 93.54
Anforderungen an die Antragstellung nach § 79 Abs. 1 S. 2 Hessisches Gesetz über …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 173.67
Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem zu § 79 Abs. 1 Satz 2 VGG ergangenen Urteil vom 9. Juli 1956 - BVerwG V C 93.54 - (NJW 1956, 1652 = DÖV 1956, 728 = DVBl. 1957, 58) entschieden: Ein derartiger Antrag brauche nicht ausdrücklich gestellt zu werden, wenn die Klagepartei zwar nicht ausdrücklich die Erledigung der Hauptsache angezeigt und nicht ausdrücklich Antrag auf Entscheidung nach dieser Vorschrift gestellt habe, bei wohlwollender Auslegung aber ihr Vorbringen dahin verstanden werden könne.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 …
Als "Kann"-Bestimmung handelt es sich bei der Regelung des § 40 Abs. 2 SG - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - um eine Ermessensnorm ( siehe: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1971 - Az.: VIII C 173.67 -, Buchholz 238.4 § 40 SG Nr. 2 ) mit der Folge, dass der Kläger grundsätzlich keinen Anspruch auf die begehrte Verlängerung der Berufungszeitdauer hat, sondern lediglich einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag ermessensfehlerfrei entschieden wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - 1 A 871/09
Verlängerung des Dienstverhältnisses eines Soldaten nach Ablauf der Dienstzeit …
vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1971 - VIII C 173.67 -, Buchholz 238.4 § 40 Nr. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 15 ZB 06.3280 -, juris, Rn. 6; Sohm, a.a.O., § 40 Rn. 26; Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 8. Aufl., § 40 Rn. 7. - VG Schleswig, 20.11.2014 - 12 A 33/14
Dienstzeitverlängerung eines Soldaten
Als "Kann"-Bestimmung handelt es sich bei der Regelung des § 40 Abs. 2 SG um eine Ermessensnorm (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1971 - 8 C 173.67 - juris). - VG Hannover, 05.01.2023 - 2 A 4721/20
Anfechtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint); Soldat auf Zeit
Da eine Verlängerung der Dienstzeit nur während des Wehrdienstzeitverhältnisses möglich ist und danach nur eine Wiedereinstellung durch erneute Ernennung in Betracht kommt (Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 11. Aufl. 2022, § 40 Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 9.6.1971 - VIII C 173.67 -, juris), hätte er diese Klage schon vor dem 31. Juli 2020 erheben und ggf. zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO stellen müssen (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14.6.2011 - 1 A 871/09 -, juris Rn. 4, 16). - VG Köln, 21.09.2017 - 23 K 897/16 vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 1971 - VIII C 173.67 - ; VGH München, Beschluss v. 27. Juni 2007 - 15 ZB 06.3280 -.